Musiknutzung auf Social Media: Was ist erlaubt?

Die Verwendung von Musik in Social-Media-Beiträgen kann die Reichweite und Emotionalität von Inhalten erheblich steigern. Doch Vorsicht: Nicht jedes Musikstück darf ohne Weiteres genutzt werden. Besonders Unternehmen und Selbstständige müssen rechtliche Vorgaben beachten, um Abmahnungen und hohe Kosten zu vermeiden.

Je nach Onlineplattform gelten unterschiedliche Regelungen und Lizenzprüfungen. Besonders Plattformen mit automatisierten Erkennungssystemen können urheberrechtlich geschützte Musik sofort sperren, Ihre Inhalte flaggen, Ihre monetarisierten Inhalte demonetarisieren und Ihren gesamten Account sperren oder gar löschen.

Typische Stolperfallen

Private vs. kommerzielle Nutzung: Auch wenn ein Account als „privat“ geführt wird, kann die Nutzung als kommerziell eingestuft werden, wenn Inhalte geschäftlichen Zwecken dienen. Zu geschäftlichen Zwecken zählt auch, wenn man durch Posts seine Reichweite auf den Sozialen Medien erhöhen will.

Remixe und Bearbeitungen: Das Verwenden oder Abändern von Musikstücken in Videos oder Beiträgen, auch wenn sie auf TikTok, Instagram oder anderen Social Media Kanälen verfügbar sind, benötigt die Erlaubnis des Urhebers bzw. des Rechteinhabers.

Automatisierte Erkennungssysteme: Plattformen wie YouTube nutzen Systeme wie Content ID, die urheberrechtlich geschützte Musik sofort erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Was bedeutet das für Sie?

Für die Nutzung von Musik ist in der Regel eine Lizenz erforderlich, die Sie vom Rechteinhaber erwerben können. Diese Lizenz legt genau fest, unter welchen Bedingungen und in welchen Medien Sie das jeweilige Musikstück verwenden dürfen.

Lizenzen und Rechte: So sichern Sie sich die passende Musik

  1. Rechte direkt beim Label erwerben
    Manche Musikstücke können über das jeweilige Musiklabel lizenziert werden. In der GEMA-Datenbank können Sie alle notwendigen Infos zu dem jeweiligen Label finden. Die GEMA selbst vergibt in den meisten Fällen keine Nutzungslizenzen – sie verwaltet nur Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte.
  2. Kostenpflichtige Musikbibliotheken nutzen
    Über Anbieter wie AudioJungle, Artlist oder Shutterstock Music können Musikstücke gegen eine Lizenzgebühr erworben werden. Dabei gilt: Lizenzbedingungen immer genau prüfen – nicht jede Lizenz erlaubt jede Art der Nutzung (z. B. Werbung oder YouTube-Videos).
  3. Creative-Commons-Musik verwenden
    Einige Künstler geben ihre Werke unter Creative-Commons-Lizenzen zur Verwendung frei. Hier sollte man allerdings besonders aufpassen: Manche Lizenzen schließen kommerzielle Nutzung sogar ausdrücklich aus.
  4. Mit Indie-Musikern zusammenarbeiten
    Statt Stock-Musik kann sich auch die Zusammenarbeit mit weniger bekannten Musikern lohnen. In jedem Fall sollte die genaue Nutzung der Werke vertraglich festgehalten werden. Kostenlose Vorlagen für Musiklizenzverträge finden Sie  unter anderem auch online.
  5. Musik aus der Public Domain verwenden
    Einige Musikstücke sind gemeinfrei – das heißt: Sie dürfen ohne Lizenz verwendet werden. Das ist der Fall, wenn der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist oder ausdrücklich auf seine Rechte verzichtet hat. Solche Werke sind als „Public Domain“ gekennzeichnet.
  6. Musik selber generieren
    Tools wie udio.com, soundraw.io oder beatoven.ai ermöglichen die Erstellung eigener Tracks. Auch hier gilt: Lizenzbedingungen checken! Manche Plattformen erlauben kommerzielle Nutzung nur in bestimmten Fällen oder mit zusätzlicher Zahlung.

Archivierung von Lizenznachweisen

Warum das wichtig ist

Auch wenn Sie eine gültige Lizenz für ein Werk erworben haben, kann es später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Etwa, wenn der Urheber das Musikstück zurückzieht oder die Lizenzbedingungen ändert. In solchen Fällen liegt es an Ihnen, nachzuweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Nutzung über die erforderlichen Rechte verfügten oder immer noch verfügen. Daher ist es wichtig, Lizenznachweise sorgfältig zu aufzubewahren.

So gehen Sie bei der Archivierung am besten vor

  • Dokumentation: Speichern Sie alle relevanten Dokumente ab. Bewahren Sie Rechnungen, Lizenzvereinbarungen und Screenshots der Lizenzbedingungen sorgfältig auf.
  • Screenshots der Lizenzbedingungen: Da Webseiten aktualisiert werden können, ist es sinnvoll, Screenshots der Lizenzbedingungen zum Zeitpunkt des Downloads zu machen und diese zu archivieren. Dokumentieren Sie dabei die Quelle und das Datum des Screenshots.
  • Cloud-Speicherung mit Versionsverlauf: Speichern Sie Ihre Lizenznachweise in einem Cloud-Dienst, der Änderungsverläufe unterstützt. So lässt sich auch später noch nachvollziehen, wann ein Dokument hochgeladen oder verändert wurde.
  • E-Mail-Archivierung nutzen: Wenn Sie sich selbst eine E-Mail mit den Lizenzunterlagen senden, enthält diese automatisch einen Zeitstempel. Das kann Ihnen später helfen, den Zeitpunkt des Erwerbs rechtssicher nachzuweisen.
  • Digitale Siegel (optional): Ein qualifiziertes elektronisches Siegel gemäß der eIDAS-Verordnung bietet eine rechtssichere Methode, um die Authentizität und Integrität eines Dokuments zu gewährleisten. Solche Siegel können von vertrauenswürdigen Anbietern wie Skribble oder D-Trust erstellt werden.
  • Notarielle Beglaubigung (optional): Wer ganz sichergehen will, kann Lizenznachweise auch notariell beglaubigen lassen. Das ist in der Regel nicht notwendig, kann aber in besonders kritischen oder hochpreisigen Projekten zusätzliche Rechtssicherheit bieten.

Tipp: Verwenden Sie beim Archivieren der Lizenzunterlagen eindeutige Dateinamen, z. B. „Lizenz_Musikstück_XYZ_2025-05-13.pdf“ und legen Sie diese in Ordnern ab, die Sie auch Jahre später problemlos wiederfinden. Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken.

Outline Icon Musik in der Cloud.

Die meisten großen Plattformen bieten Audio- und Soundcollections speziell für den kommerziellen Gebrauch an.

Die Commercial Music Library von TikTok umfasst über 1.000.000 vorab lizenzierte Songs. Die CML ist speziell für Unternehmen und Marken gedacht, die Inhalte auf TikTok veröffentlichen und bewerben möchten.

Meta Sound Collection von Instagram ist über das Creator Studio zugänglich und bietet eine Vielzahl von Tracks für verschiedene Anwendungsbereiche.

Auch die YouTube Audio Library bietet eine Vielzahl von Musikstücken und Soundeffekten für kommerzielle Projekte. Die Lizenzbedingungen des einzelnen Tracks sollten trotzdem sorgfältig geprüft werden, da einige eine Namensnennung des Musikkünstlers erfordern.

Aber Achtung! Nur weil Sie ein Musikstück auf TikTok oder YouTube verwenden dürfen, heißt das noch lange nicht, dass die Nutzung auch auf Instagram, Facebook oder anderswo erlaubt ist. Lizenzen gelten nie pauschal – prüfen Sie jede Lizenz einzeln.

Kopfhörer, Smartphone, Geld und Paragraphenzeichen als Vektor-Grafik.

Abmahnungen & Schadensersatz

Rechteinhaber können Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen geltend machen. Die geforderten Beträge können je nach Fall mehrere tausend Euro betragen. Zusätzlich werden oft Anwaltskosten in Rechnung gestellt.

Aber: Nicht jede Forderung ist automatisch rechtens.

Gerade bei der Höhe des Schadensersatzes gibt es oft Spielraum. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen sie diese in jedem Fall von einer Kanzlei prüfen, die auf Urheberrecht spezialisiert ist – das kann helfen, die Forderungen zu reduzieren oder unberechtigte Punkte abzuwehren.

Abmahnung erhalten: Was tun?

  • Fristen ernst nehmen: Lassen Sie gesetzte Fristen nicht einfach verstreichen – das kann zu Klagen und zusätzlichen Kosten führen.
  • Nichts ungeprüft unterschreiben: Vorformulierte Unterlassungserklärungen sollten Sie immer anwaltlich prüfen lassen.
  • Gütliche Lösung suchen: Falls tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, kann auch eine Nachlizenzierung möglich sein.
  • Aber Achtung! Weder Schadensersatz noch eine Nachlizenz berechtigen Sie dazu, das Werk weiterhin zu verwenden. Jede neue Nutzung erfordert eine neue, gültige Lizenz.

Plattform-Sanktionen

Social Media Plattformen können Beiträge entfernen, demonitarisieren oder Accounts sperren, wenn Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden.

Outline Icon Soundbars.

Der Irrtum mit der 15-Sekunden-Regel

Viele glauben, dass Musik- oder Filmausschnitte bis zu 15 Sekunden ohne Lizenz genutzt werden dürfen – das ist ein Irrtum. Auch kurze Ausschnitte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ist nur dann erlaubt, wenn eine gesetzliche Ausnahme vorliegt – etwa für Zitate, Parodien oder Satire.

Die sogenannte „15-Sekunden-Regel“ betrifft in Wahrheit nur die Plattformen selbst: Diese müssen bestimmte Inhalte zunächst online lassen, um versehentliche Sperrungen (sogenanntes Overblocking) zu vermeiden. Das heißt aber nicht, dass die Nutzung automatisch legal ist und auch bei scheinbar harmloser Nutzung – z. B. bei Hintergrundmusik in Reels – kann eine Abmahnung drohen, wenn keine klare Lizenz vorliegt.

Fazit

Ob für Reels, Ads oder YouTube-Clips: Die Verwendung von Musik in Social Media erfordert Sorgfalt. Vertrauen Sie nicht blind auf kostenlose oder angeblich lizenzfreie Quellen – nur korrekt lizenzierte Musik schützt Sie vor rechtlichen Folgen.

Und: Archivieren Sie alles, was Ihre Nutzung rechtlich absichert. Das spart Ihnen später viel Ärger.

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